Widerrufsbelehrung - Rücktrittsrecht

Hinweis nach KschG, FAGG und der EU-Verbraucherrichtlinie

Pflichtgemäß weisen wir darauf hin, dass ein Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder von seinem Vertrag gemäß § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) bzw. § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) binnen 14 Tagen zurücktreten kann.

Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei

  • Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde (§18 Abs 1 Z1 FAGG); sowie

  • bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§18 Abs1 Z3 FAGG); sowie

  • bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen (§3 Abs1 Z4 KSchG).

Ein zulässiger Rücktritt nach diesen Gesetzesstellen muss binnen 14 Kalendertagen ab Zustandekommen des Vertrages erklärt werden und bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

In Erfüllung der Informationspflicht nach §4 Abs1 Z11 FAGG weisen wir aber darauf hin, dass aufgrund der oben genannten Ausnahmebestimmungen bei Verträgen mit unserem Unternehmen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert, wenn unsere Dienstleistungen und Warenproduktion nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, da wir auch regelmäßig innerhalb der Widerrufsfrist bereits Ihre Aufträge fertigstellen.