AGBs

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Digitaldruck

 

I. Allgemeines - Geltung der Bedingungen

Wir schließen Verträge ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Druckaufträge. Solange keine Änderung der vorliegenden Geschäftsbedingungen eintritt, gelten diese auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn sie wurden vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Auftrag, für den sie vereinbart wurden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

II. Angebot und Vertragsschluss

Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde der Blasl-Eichenauer OG ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit der Ausführung des Auftrages oder durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung per Email kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Blasl-Eichenauer OG den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. Die Blasl-Eichenauer OG behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, sofern die übermittelten Druckdaten gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßende Inhalte enthalten. Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Abreden, z. B. durch Mitarbeiter, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.

III. Preise und Rechnungslegung

Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Österreichs.

IV. Liefer- und Leistungszeit

Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb Österreichs. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von der Blasl-Eichenauer OG ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart worden sein. Die angegebenen Liefertermine verstehen sich ab Druckerei. Die Lieferzeit beginnt mit dem auf den Eingang aller für die Produktion notwendigen druckfähigen Daten folgenden Werktag. Bei Eingang von fehlerhaften Druckdaten gilt die Lieferzeit erst ab Eingang von korrekten Druckdaten bzw. einer schriftlichen Druckfreigabe. Wenn im Auftrag des Kunden Druckdaten bearbeitet werden müssen, so verlängert sich die angegebene Lieferzeit um diese Bearbeitungszeit. Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware zur Abholung bereit liegt, oder die Ware zum Versand aufgegeben wurde. Rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Wird der vereinbarte Liefertermin durch die Blasl-Eichenauer OG nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens der Blasl-Eichenauer OG liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten der Blasl-Eichenauer OG oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Blasl-Eichenauer OG auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Blasl-Eichenauer OG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird die Blasl-Eichenauer OG von der Leistungspflicht frei. Die Blasl-Eichenauer OG hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

V. Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen der Druckerei auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der Blasl-Eichenauer OG geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Blasl-Eichenauer OG nicht zu vertreten hat, so gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Übergabe, mit der die (Preis) Gefahr auf den Kunden übergeht. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die Blasl-Eichenauer OG gegen versicherbare Schäden versichert.

VI. Druckdaten, Prüfungspflicht

Die Blasl-Eichenauer OG führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Die Blasl-Eichenauer OG ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Blasl-Eichenauer OG sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Offensichtlich fehlerhafte Druckaufträge bzw. Druckdaten werden nicht ausgeführt. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde kann dann fehlerhafte Daten, soweit möglich, von der Blasl-Eichenauer OG im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten lassen, fehlerfreie Druckdaten liefern oder die fehlerhaften Daten drucken lassen. Eine Überprüfung der Druckdaten durch die Blasl-Eichenauer OG erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in von uns bearbeitbare Formate Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten der Blasl-Eichenauer OG. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Farbdaten werden immer im CMYK-Modell gedruckt. Bei der Konvertierung von RGB-Daten oder eigenen Farbprofilen kann es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original kommen. Die Haftung für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden.

VII. Beanstandungen

Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind sofort nach Erhalt bei der Blasl-Eichenauer OG anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Anzeige der Mängel an. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei der Blasl-Eichenauer OG gedruckt wurde. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 5 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge.

VIII. Gewährleistung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat die Blasl-Eichenauer OG - nach ihrer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt die Blasl-Eichenauer OG eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Blasl-Eichenauer OG haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr.

IX. Haftung

Die Blasl-Eichenauer OG haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ansonsten haftet die Blasl-Eichenauer OG nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung der Blasl-Eichenauer OG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Eigentum, Archivierung, Urheberrecht

Die von der Blasl-Eichenauer OG zur Herstellung hergestellten und eingesetzten Dateien bleiben in deren Eigentum. Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden soweit nicht anders vereinbart, weder über den Liefertermin hinaus bei der Blasl-Eichenauer OG aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt. Die Erzeugnisse werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. Die Blasl-Eichenauer OG hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Republik Österreich verstoßen. Der Kunde stellt die Blasl-Eichenauer OG, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos frei.

XI. Eigentumsvorbehalt

Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich die Blasl-Eichenauer OG das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor. Ist der Kunde Unternehmer, so behält sich die Blasl-Eichenauer OG das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, tritt er der Blasl-Eichenauer OG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Blasl-Eichenauer OG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Blasl-Eichenauer OG verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Blasl-Eichenauer OG die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Die Blasl-Eichenauer OG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Blasl-Eichenauer OG. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden ist die Blasl-Eichenauer OG berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat die Blasl-Eichenauer OG ausdrücklich erklärt.

XII. Zahlungsfälligkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, ist der Bruttoendpreis sofort nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Eine Aufrechnung gegen bestehende Forderungen des Kunden ist nicht zulässig. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Mahn- und Inkassospesen sind in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtforderung zu ersetzen, soweit diese notwendig waren.

XIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt österreichisches Recht. Sind die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

BINDEWERK / Blasl-Eichenauer OG
Schiffmeistergasse 3, 4400 Steyr